Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde wegen Steuerhinterziehung zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung über die Einziehung der Taterträge bleibt vorerst offen.
Hanno Berger spielte eine bedeutende Rolle bei den Steuertricks rund um den Cum-Ex-Skandal. Er wurde zweimal verurteilt, zuerst zu acht Jahren und dann zu acht Jahren und drei Monaten Haft. Das zweite Urteil des Landgerichts Wiesbaden gegen Berger wurde vom BGH bestätigt.
Es steht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro allein für die Taten in Wiesbaden im Raum. Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte am Landgericht Bonn sind noch ausstehend.
Nach der Entscheidung des BGH sind beide Strafurteile gegen Hanno Berger rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe für Berger deutlich über acht Jahre Haft liegen wird.