In Deutschland könnten rund 30 Milliarden Euro aus illegalen Cum-Cum-Aktiendeals zurückgeholt werden, doch die Ermittlungen verlaufen schleppend. Das oberste Finanzgericht und das Bundesfinanzministerium haben die Cum-Cum-Geschäfte als steuerlich nicht legal erklärt. Einige Bundesländer wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben unterschiedliche Fortschritte bei der Aufarbeitung von Cum-Cum-Fällen gemacht. Die Bundesregierung plant eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, die jedoch keine Zuständigkeit für Cum-Cum-Fälle haben soll. Kritik an der deutschen Finanzverwaltung und den Ermittlungsbehörden für mangelnde Effektivität und Ressourcen. Vergleich mit Frankreich, das spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung von Cum-Cum-Kriminalität getroffen hat.
Die Finanzlobby und die Komplexität der Fälle haben die Aufarbeitung von Cum-Cum-Aktiendeals in Deutschland behindert. Es besteht Kritik an der schwachen Aufstellung der deutschen Behörden und der Priorisierung von Finanzverbrechen. Deutschland könnte von erfolgreichen Maßnahmen anderer Länder, wie Frankreich, lernen und effizienter gegen Finanzkriminalität vorgehen.