Sonntag, 15.09.2024

Warum das Finanzamt Graffiti an der Wand nicht als Kunstwerk ansieht

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Sophie Klein
Sophie Klein
Sophie Klein ist eine politische Kommentatorin, die mit ihren tiefgründigen Analysen und Meinungsbeiträgen die politischen Diskurse prägt.

Die rechtliche Auseinandersetzung eines Graffiti-Künstlers mit dem Finanzamt sorgt für Aufsehen. Sebastian Stehr kämpft dafür, dass Graffiti als Kunstform anerkannt wird und mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert wird.

Stehr, bekannt für seine Portraits und Texte, hat eine 350 Meter lange Schallschutzwand bei Bad Vilbel mit seinen Spraykünsten verziert. Doch nun soll er rückwirkend für fünf Jahre satte 40.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Das Finanzamt verlangt, dass seine Auftragsarbeiten mit 19 Prozent besteuert werden, anstelle des bisherigen Satzes von 7 Prozent.

Das Steuergesetz behandelt Graffiti im öffentlichen Raum nicht als Kunstform, was zu Ungleichbehandlung führt. Der Verband Bildender Künstler fordert einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für alle Kunstgenres.

Sebastian Stehr kämpft vor Gericht gegen die existenzbedrohende Steuernachforderung und strebt eine Gesetzesänderung an, um Graffiti als Kunstform steuerlich anzuerkennen. Die Graffiti-Szene ist verunsichert angesichts dieser Ungerechtigkeit im Steuergesetz, die potenziell andere Künstler ebenfalls betreffen könnte.

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