Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die die geplante Fahrraddemo entlang der A5 in Frankfurt betrifft. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Demo nicht auf der Autobahn stattfinden können. Die Stadt Frankfurt äußerte Sicherheitsbedenken bezüglich potenzieller Unfälle und Umleitungsstrecken, was letztendlich zur Ablehnung dieser Route führte.
Nun wird die Fahrraddemo auf eine alternative Strecke umgeleitet, die über die A648 führt. Diese Entscheidung folgt auf die Aufhebung einer vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt durch den VGH. Die Sicherheit der Teilnehmer steht dabei im Mittelpunkt der Änderung.
Das Bündnis, das die Demo organisiert, lehnt einen möglichen Ausbau der A5 ab, obwohl eine Machbarkeitsstudie gezeigt hat, dass dies technisch möglich wäre. Stattdessen fordert das Bündnis vehement einen Mobilitätswendeplan für die Region, um langfristige Veränderungen in der Verkehrspolitik zu erreichen.
Die Verbotsentscheidung entlang der A5 wurde vor allem mit dem Schutz der Teilnehmer und der Vermeidung von Verkehrschaos begründet. Diese Ereignisse verdeutlichen die gegensätzlichen Standpunkte bezüglich der Verkehrspolitik und Infrastrukturmaßnahmen zwischen dem Bündnis und der Stadt Frankfurt.