Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat die Bundesregierung deutsche Straftäter in ihr Herkunftsland abgeschoben. In einer bedeutenden Aktion wurden insgesamt 28 afghanische Straftäter nach Kabul geflogen. Diese Abschiebung markiert einen Schritt, den die Bundesregierung trotz der unsicheren Lage in Afghanistan gewagt hat.
Die Bundesregierung hatte monatelang Verhandlungen geführt und die Abschiebung sorgfältig vorbereitet. Die Straftäter besaßen kein Bleiberecht in Deutschland, und Ausweisungsverfügungen lagen bereits vor. Jeder Abgeschobene erhielt vor dem Flug 1000 Euro Handgeld als Unterstützung.
Diese komplexe Operation wurde federführend vom Bundesinnenministerium organisiert, wobei insgesamt 11 Bundesländer an der Abschiebung beteiligt waren. Während einige politische Stimmen die Maßnahme als notwendig zur Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands betrachten, äußerten Grünen-Co-Chef und die Innenministerin kritische Meinungen zur Abschiebung.
Deutschland zeigt mit dieser Abschiebung, dass es an seinem Kurs festhält, verurteilte Straftäter in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die Notwendigkeit direkter staatlicher Zusammenarbeit für Rückführungen in großem Stil wird deutlich. Dennoch gibt es kritische Stimmen, die Bedenken hinsichtlich der Abschiebungen nach Afghanistan äußern, insbesondere aufgrund der mangelnden diplomatischen Beziehungen zu den Taliban.